Monitoring des Umsetzungsstandes der im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2016–2020 beschriebenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen
Die Bundesregierung hat in den Jahren 2018 bis 2020 in einem Monitoring überprüft, inwieweit in Deutschland ansässige Unternehmen mit über 500 Mitarbeiter*innen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, wie sie im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verankert ist.
Der Abschlussbericht des NAP-Monitoringprozesses wurde am 8. Oktober 2020 verabschiedet. Er enthält die Analyse und Bewertung der Gesamtergebnisse der drei Erhebungen von 2018 bis 2020. Darin wird auch das methodische Vorgehen dargestellt.